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Anwälte für Baurecht und Architektenrecht Rottweil

Hirt + Teufel
Baurecht und Architektenrecht
 

Unsere Berater für Baurecht und Architektenrecht

Unsere Anwälte des Bau- und Architektenrechts kombinieren fundierte rechtliche Kenntnisse und bautechnischen Sachverstand hinsichtlich Bauplanungs- und Bauleistungen. Generell gelten die Regeln des Werkvertragsrechtes, wenn nicht die VOB oder die HOAI in den Vertrag einbezogen wurden. Besonderes Augenmerk ist auch auf die Sicherheitseinbehalte und Gewährleistungsbürgschaften zu legen. Die Abnahme der Bauleistung stellt für die Gewährleistung ebenso eine rechtliche Schnittstelle dar wie für die rechtliche Einstufung der abrechenbaren Bauleistungen.

Der Tipp des Profis: Bei Problemen im Bau- und Architektenrecht empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt, um die Beweise für die Durchsetzung der Ansprüche zu sichern.

Was machen unsere Anwälte im Bau- und Architektenrecht? Wir beraten Sie bei...

  • Baumängeln

  • Bauverzug

  • Planungsfehlern

  • Baukostenüberschreitung

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

  • Beweissicherungsfragen

  • Architektenverträgen

  • Bauträgerverträgen

  • Bauverträgen

  • Streitigkeiten betr. die Baugenehmigung

  • Sicherheitseinbehalten

  • Bauprozessen

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht