Sofortkontakt zur Kanzlei
Hirt + Teufel Anwaltskanzlei Ihr starker Partner im Südwesten Deutschlands

Anwalt Zwangsverwaltung Rottweil

Hirt + Teufel
Zwangsverwaltung
 

Unsere Berater für Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist - neben der Zwangsversteigerung - eine Möglichkeit, in das unbe­wegliche Vermögen zu vollstrecken. Dazu gehören u.a. bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile.

Unsere Berater haben langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Zwangsverwaltungen für Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg. Wir können Sie daher ebenso kompetent unterstützen, wenn Sie als Vollstreckungsgläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung in Immobiliarvermögen (Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung) stellen wollen oder Ihre Rechte als Vollstreckungsschuldner im Verfahren gewahrt werden sollen.