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Anwalt Sanierungsberatung Rottweil

Hirt + Teufel
Sanierung und Restrukturierung
 

Unsere Berater für Sanierungsberatung

Schritt I: Ihr kaufmännisches Gespür

Keiner ist an Ihrem Unternehmen so nah dran wie Sie selbst. Früher als jeder andere erkennen Sie Tendenzen, Risiken oder Entwicklungen, die sich negativ auf Umsatz und Ertrag auswirken könnten. Jetzt gilt es schnell zu handeln!

Schritt II: Sanierung und Restrukturierung

Je früher Sie sich zum Handeln entschließen, desto effektiver können wir helfen. Oft sind zu einem frühen Zeitpunkt nur wenige Maßnahmen nötig, damit Ihr Unternehmen auf der Erfolgsspur bleibt.

Doch auch wenn die Entwicklung bereits vorangeschritten ist und die Fragestellungen komplexer werden, können Sie auf uns vertrauen. Unser erfahrenes Team mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Betriebswirten, vereidigten Buchprüfern etc. unterstützt Sie selbst in schwierigsten Situationen.

Sanierungsmoderation

Seit 2021 bietet das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine neue Möglichkeit, Unternehmen vor einer Insolvenz mittels einer freiwilligen, außergerichtlichen Sanierungsmoderation zu bewahren. Ein Prozess, der für bis zu drei Monaten angeordnet wird und zum Ziel hat, einen für Ihr Unternehmen attraktiven Sanierungsvergleich zu erwirken. Zur Einleitung ist beim zuständigen Restrukturierungsgericht ein entsprechender Antrag zu stellen sowie ein Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.

Was machen unsere Anwälte in der Sanierungsberatung?

  • Beratung bei der Sanierung von Unternehmen

  • Unterstützung beim Turnaround-Management

  • Beratung bei gerichtlichen Insolvenzplanverfahren oder außergerichtlichen Entschuldungsvergleichen mit Gläubigern

  • Beratung bei Schutzschirmverfahren

  • Beratung im Zusammenhang mit den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz

  • Beratung bei der übertragenden Sanierung des Unternehmens auf einen neuen Rechtsträger