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Insolvenzantragstellung Kanzlei Rottweil

Hirt + Teufel
Insolvenzantragstellung
 

Unser Team für Insolvenzantragstellung und Schuldnerberatung

Gerne helfen wir Ihnen bei der Regulierung Ihrer Schulden. Als Möglichkeiten zur Regulierung können Sie grundsätzlich zwischen

- außergerichtlicher Schuldenbereinigung gegen Zahlung eines Einmalbetrages an die Gläubiger

- außergerichtlicher Schuldenbereinigung gegen Zahlung einer monatlichen Rate an die Gläubiger

- gerichtlicher Schuldenbereinigung und

- Insolvenzantrag, ggf. mit Insolvenzplan

wählen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Variante für Sie die passende Lösung darstellt.

Die Bearbeitungsdauer zwischen Erstgespräch und Abgabe des Insolvenzantrages beim zuständigen Gericht dauert üblicherweise nicht länger als drei Monate.

Gerne beraten wir Sie auch während des laufenden Insolvenzverfahrens, z.B. bei der Antragstellung auf vorzeitige Restschuldbefreiung oder sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Schreiben des Insolvenzgerichtes oder Ihres Insolvenzverwalters/Treuhänders.

Lassen Sie den Insolvenzantrag von einem erfahrenen Anwalt stellen!

Wenn sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet, wird das für den Unternehmer oder Geschäftsführer schnell zu einem emotional belastenden Thema. Zur Bewertung einer Vielzahl an Unterlagen kommt ein unangenehmer Zeitdruck bei hohem Handlungsbedarf. Daher können Sie Ihre reale wirtschaftliche Situation häufig nicht objektiv und realistisch einschätzen. Unser Tipp: Lassen Sie den Insolvenzantrag von einem Rechtsanwalt stellen! Wir sind erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht und stehen Ihnen bei der Insolvenzantragstellung unterstützend zur Seite.

In 3 Schritten zur Insolvenzantragstellung

1
Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

2
Terminvereinabrung

Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin mit unseren Experten - persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz.

3
Beratung vom Experten

Nach einem Erstgespräch mit unseren Experten erfolgt die Abgabe des Insolvenzantrages.

Was machen wir im Rahmen der Insolvenzantragstellung und Beratung nach Insolvenzeröffnung?

  • Insolvenzantragstellung für Verbraucher und Unternehmen

  • Wir helfen Ihnen, wieder schuldenfrei zu werden.

  • Ausarbeitung und Beratung beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch

  • Ausarbeitung und Beratung im Insolvenzplanverfahren

  • Widerspruch und Vergleich mit Gläubigern, die eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet haben

  • Anträge auf Quellenfreigabe beim Pfändungsschutzkonto/P-Konto

  • Erstellen eines Insolvenzplans

  • Widerspruch und Vergleich mit Gläubigern, die eine Forderung aus vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt angemeldet haben

  • Widerspruch und Vergleich mit dem Finanzamt, wenn eine Forderung aus Steuerhinterziehung im Insolvenzverfahren angemeldet wurde

  • Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei erhöhten Krankheitskosten (Sonderbedarf)

  • Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei Nebenjob

  • Anträge auf Erhöhung des unpfändbaren Einkommens bei privat versicherten Arbeitnehmern

  • Anträge auf Berücksichtigung von Kindern bzw. Ehegatten als unterhaltsberechtigte Personen

Häufige Fragen zur Insolvenzantragstellung, Schuldenbereinigung. Unsere Rechtsanwälte helfen!

Wo kann ich Insolvenzantrag stellen?

Der Insolvenzantrag ist grundsätzlich beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dies ist bei Privatpersonen grundsätzlich dasjenige Gericht, in dessen Bezirk der persönliche Wohnsitz liegt. Sofern ein Geschäftsbetrieb besteht, ist das Insolvenzgericht am Ort des Geschäftsbetriebs zuständig.

Wer hilft mir, einen Insolvenzantrag zu stellen?

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Stellen, die Ihnen beim Stellen des Insolvenzantrages helfen. Gerne stehen auch wir Ihnen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Woher bekomme ich eine Pfändungskontobescheinigung?

Gerne erstellen wir für Sie die bei der Bank vorzulegende Bescheinigung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wer hilft mir, wenn mein Lohn und mein Konto gepfändet ist?

In diesem Fall liegt eine sog. Doppelpfändung vor, die nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung ist. Erforderlich ist hier ein Antrag auf Beschränkung der Kontopfändung bzw. eine sog. Quellenfreigabe. Hierüber entscheidet grundsätzlich das Insolvenzgericht bzw. Vollstreckungsgericht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Bitte tragen Sie hier einen Text ein

Hilfreiche Links