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Anwalt Versicherungsrecht Rottweil

Hirt + Teufel
Versicherungsrecht
 

Unsere Berater für Versicherungsrecht

Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Das bedeutet, welche Folgen ein Versicherungsfall hat, hängt davon ab, was in dem Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Das Versicherungsrecht ist seit dem Jahre 1994 dereguliert. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaften können somit im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen frei vereinbaren, welche Rechte und Pflichten sich im Schadensfall ergeben.

Die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ eines Versicherungsvertrags umfassen bis zu 100 Seiten und werden häufig nicht beachtet, obwohl sie wesentliche Vertragsgrundlagen enthalten.

Wir versetzen Sie in die Lage, im Entschädigungsfall ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Bitte kommen Sie daher frühzeitig zu uns.

Was machen unsere Anwälte im Versicherungsrecht? Wir beraten und unterstützen Sie, bei

  • Versicherung zahlt nicht

  • angeblich falsch beantwortete Gesundheitsfragen

  • Anfechtung

  • Kündigung/Rücktritt

  • Prämienzahlung/Verzug

  • Cyberversicherung/Hackerangriff

  • qualifizierter Mahnung

  • Verlust des Versicherungsschutzes

  • Schadensregulierung

  • Haftpflichtversicherung

  • Hausratversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

  • Lebensversicherung

  • Kapitalwahlrecht in Lebensversicherungsverträgen

  • Direktversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • Forderungsausfallversicherung

  • Betriebsausfallversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Elementarschadenversicherung

  • Hochwasser- und Überschwemmungsschaden

  • Erdbebenschaden

  • Feuer- und Brandschaden

  • Hagelschaden

  • Leitungswasserschaden

  • Unfallversicherung

Aktuelle Fachartikel aus dem Versicherungsrecht

Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Versicherungsrecht
07.10.2025

Wasserschaden: Kein Abdrehen des Haupthahns kann teuer werden

Wenn ein Haus längere Zeit leer steht, muss der Wasserhaupthahn zugedreht werden – andernfalls riskiert der Eigentümer empfindliche Leistungskürzungen im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Celle hatte zu entscheiden, ob der Betreuer einer dementen Hauseigentümerin grob fahrlässig gehandelt hat, weil er den Wasserzufluss vor einem Urlaub nicht absperrte. Das Gericht bestätigte die Leistungskürzung der Gebäudeversicherung, milderte aber den vollständigen Leistungsausschluss, da dem Betreuer kein vorsätzliches Verhalten anzulasten war.

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Sozialversicherungsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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07.07.2025

Kein Krankengeld ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme – LSG zur Versicherungspflicht bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Für einen Krankengeldanspruch muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Fraglich ist, ob allein der Abschluss eines Arbeitsvertrags genügt oder ob die tatsächliche Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Frage nun entschieden.

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