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Anwalt Verwaltungsrecht Rottweil

Hirt + Teufel
Verwaltungsrecht
 

Unser Berater für Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Hirt + Teufel berät und vertritt Sie im gesamten Bereich des Verwaltungsrechts.

Dazu zählen u.a. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht, Polizeirecht, Handwerksrecht und Fälle des Gewerbe- und Gaststättenrechts oder auch des Umweltrechts.

Verlangen Ihnen staatliche Behörden oder Institutionen bestimmte Handlungen ab oder werden Ihnen durch staatliche Maßnahmen gewünschte Handlungsweisen untersagt, sind wir Ihr Ansprechpartner.

Welchen Grenzabstand muss ich einhalten?

§ 5 I LBO schreibt vor, dass vor den Außenwänden eines Gebäudes Abstandsflächen liegen müssen, und zwar nicht nur im Bereich zur Grundstücksgrenze, sondern um das ganze Haus herum. In der Abstandsfläche dürfen nur Grenzgaragen sowie die in § 6 I LBO genannten sonstigen Kleinbauten errichtet werden. Die Abstandsfläche dient zum einen dem Schutz der Nachbarn vor dem Entzug von Licht, Luft und Sonne, zum anderen aber auch dem Schutz der Bewohner des Hauses selbst davor, dass die Wohn- und Aufenthaltsräume nicht ausreichend belüftet, belichtet und besonnt werden. Ferner soll die Abstandsfläche das Übergreifen von Bränden verhindern. Die Abstandsvorschriften schützen dagegen nach der Rechtsprechung nicht die nachbarliche Wohnruhe (sog. Sozialabstand) bzw. den Wohnfrieden, da es für den einzuhaltenden Abstand nicht auf die Nutzung eines Gebäudes ankommt.

Was macht unser Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht? Wir beraten Sie ...

  • in Streitigkeiten über die Baugenehmigung

  • bei Angrenzerbenachrichtigung

  • bei Erlaubnis, Genehmigung und Befreiung

  • bei Rechtsmittel gegen Ersatzvornahme

  • bei Nutzungsänderung

  • in Erschließungsbeitragsfragen

  • in Widerspruchsverfahren

  • in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht