Sofortkontakt zur Kanzlei
Hirt + Teufel Anwaltskanzlei Ihr starker Partner im Südwesten Deutschlands

Anwalt Versicherungsrecht Rottweil

Hirt + Teufel
Versicherungsrecht
 

Unsere Berater für Versicherungsrecht

Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Das bedeutet, welche Folgen ein Versicherungsfall hat, hängt davon ab, was in dem Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Das Versicherungsrecht ist seit dem Jahre 1994 dereguliert. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaften können somit im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen frei vereinbaren, welche Rechte und Pflichten sich im Schadensfall ergeben.

Die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ eines Versicherungsvertrags umfassen bis zu 100 Seiten und werden häufig nicht beachtet, obwohl sie wesentliche Vertragsgrundlagen enthalten.

Wir versetzen Sie in die Lage, im Entschädigungsfall ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Bitte kommen Sie daher frühzeitig zu uns.

Was machen unsere Anwälte im Versicherungsrecht? Wir beraten und unterstützen Sie, bei

  • Versicherung zahlt nicht

  • angeblich falsch beantwortete Gesundheitsfragen

  • Anfechtung

  • Kündigung/Rücktritt

  • Prämienzahlung/Verzug

  • Cyberversicherung/Hackerangriff

  • qualifizierter Mahnung

  • Verlust des Versicherungsschutzes

  • Schadensregulierung

  • Haftpflichtversicherung

  • Hausratversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

  • Lebensversicherung

  • Kapitalwahlrecht in Lebensversicherungsverträgen

  • Direktversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • Forderungsausfallversicherung

  • Betriebsausfallversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Elementarschadenversicherung

  • Hochwasser- und Überschwemmungsschaden

  • Erdbebenschaden

  • Feuer- und Brandschaden

  • Hagelschaden

  • Leitungswasserschaden

  • Unfallversicherung