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Arbeitsrecht - Befristung von Arbeitsverhältnissen

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Arbeitsrecht - Befristung von Arbeitsverhältnissen
 

Befristete Arbeitsverträge sind im modernen Arbeitsrecht weit verbreitet – sowohl bei Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst. Doch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Fehler bei der Gestaltung können dazu führen, dass ein befristeter Vertrag als unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt.

Man unterscheidet zwischen der sachgrundlosen Befristung und der Befristung mit Sachgrund. Beide Varianten unterliegen klaren Regelungen, etwa zur Höchstdauer, zur Anzahl der Verlängerungen und zur schriftlichen Vereinbarung. Auch die sogenannte Entfristungsklage spielt eine wichtige Rolle, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung bestehen.

Häufige Fragen

Arbeitsverhältnisse regelmäßig ohne Kündigungsschutz

Arbeitsverhältnisse können zumeist nicht ohne Grund seitens des Arbeitgebers beendet/gekündigt werden. Lediglich innerhalb einer vertraglich vereinbarten Probezeit kann üblicherweise ohne Angabe eines Grundes regelmäßig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Auch in einem so genannten Kleinbetrieb, der regelmäßig weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, genießt der Arbeitnehmer in der Regel keinen Kündigungsschutz. Allenfalls bei extremer Unbilligkeit oder wenn die Kündigung als Maßregelung für unliebsames Verhalten ausgesprochen wurde, kann hier eventuell ein Kündigungsschutz gegeben sein.

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