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Arbeitsrecht - Vergütung/ Entgelt / Sonderzahlungen

Hirt + Teufel
Arbeitsrecht - Vergütung/ Entgelt / Sonderzahlungen
 

Die Vergütung im Arbeitsrecht ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ob Gehalt, Lohn, Zulagen, Bonuszahlungen oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – viele Regelungen sind komplex und werfen in der Praxis Fragen auf.

Welche Ansprüche auf Entgelt bestehen? Wann müssen Zulagen gezahlt werden? Besteht ein Recht auf Sonderzahlungen oder können diese freiwillig widerrufen werden? Und was gilt bei Überstunden, Krankheit oder variablen Vergütungsbestandteilen?

Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen zur Vergütung im Arbeitsrecht verständlich und praxisnah. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten sowie wichtige Hinweise zu Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen.

Die Kanzlei Hirt+Teufel unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Gehalt und Vergütung und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder rechtssicher zu gestalten.

Häufige Fragen zu Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unsere Rechtsanwälte helfen!

Muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Weihnachtsgeld kann unter Umständen vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, wenn es sich nicht um eine Sondervergütung mit reinen Entgeltcharakter handelt und die Rückzahlungspflicht einer entsprechenden vertraglichen Klausel geregelt ist. Zurückgefordert werden kann Weihnachtsgeld allerdings auch dann nur, wenn die Zahlung 100 € brutto übersteigt und nicht ein Bruttomonatsentgelt erreicht und die Rückzahlungspflicht bis maximal 31. März des Folgejahres besteht. Bei Zahlungen die ein Monatsentgelt übersteigen, kann auch eine Rückzahlungspflicht über den 31. März des Folgejahres vorgesehen werden, wenngleich längstens bis zum 30. Juni.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt?

Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn nicht, so sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob eine Ausschlussfrist in seinem Arbeitsvertrag oder ein eventuell auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifvertrag vereinbart ist, da er dann innerhalb von 3 Monaten seinen Entgeltanspruch beim Arbeitgeber geltend machen muss. Ansonsten verfällt der Anspruch verfällt; die Forderung wäre also nicht mehr durchsetzbar. Ist der Arbeitgeber mit mehr als einem Monat Entgelt in Zahlungsverzug, kann der Arbeitnehmer auch in Betracht ziehen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, dem Arbeitgeber als anzukündigen, nach Ablauf einer dem Arbeitgeber gesetzten Zahlungsfrist die Arbeitsleistung so lange zurückzuhalten, also nicht zu erbringen, bis der Arbeitgeber gezahlt hat. Während der Dauer eines berechtigt geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts laufen weitere Entgeltforderungen gegenüber dem Arbeitgeber auf.

Dürfen Urlaubstage wegen Feiertagen abgezogen werden?

Die Gewährung von Urlaub ist die Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung zu Erholungszwecken. Da an Feiertagen keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht (jedenfalls regelmäßig, außer in bestimmten Berufsgruppen) kann an diesen Tagen keine Freistellung von der Arbeitsverpflichtung erfolgen. Für Feiertage werden deshalb keine Urlaubstage verbraucht.

Arbeiten trotz Krankschreibung auf Überstundenbasis?

Krankschreibung ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit bezeichnet selbstverständlich die Unfähigkeit, die Arbeitsverpflichtung zu erfüllen. Die Krankschreibung schließt also die Leistung von Arbeit aus. Arbeiten trotz Krankschreibung auf Überstundenbasis ist deshalb systemwidrig.

Darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre aussprechen?

Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend und entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen unter Berücksichtigung der Planung des Arbeitnehmers zu erteilen.

Wenn dringende betriebliche Bedürfnisse die Bewilligung von Urlaub an bestimmten Tagen ausschließen, kann in diesem Sinne eine "Urlaubssperre" ausgesprochen werden.

Habe ich Anspruch auf Zuschläge? (z.B. Nacht- oder Feiertagszuschlag)?

Ein Anspruch auf Zulagen oder Zuschläge besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz geregelt ist. Nachtarbeitszuschläge können sich z. B. aus dem Arbeitszeitgesetz ergeben.

Darf der Arbeitgeber mein Gehalt kürzen?

Eine Gehaltskürzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa bei fehlender Arbeitsleistung. Einseitige Kürzungen ohne rechtliche Grundlage sind in der Regel unzulässig.

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