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Medizinrecht Wann lohnt es sich bei einem Behandlungsfehler den Arzt in Haftung zu nehmen?

Einen Arzt im Falle eines Behandlungsfehlers finanziell in Haftung zu nehmen, ist immer sinnvoll. Einerseits aus finanziellen Aspekten, andererseits auch für eine innere Genugtuung.

Die Erfolgsaussichten eines Arzthaftungsprozesses sind identisch mit denjenigen jedes anderen Prozesses und unterscheiden sich darin nicht. Insbesondere wäre es falsch anzunehmen, es würde „eine Krähe der anderen kein Auge aushacken“.

Bei einem „normalen“ Behandlungsfehler muss der Patient beweisen, dass der Gesundheitsschaden, welchen der Patient mit dem Behandlungsfehler in Verbindung bringt, auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Handelt es sich hingegen um einen groben Behandlungsfehler, also einen Fehler, der unter keinen Umständen nachvollziehbar ist, muss der Arzt beweisen, dass der gesundheitliche Schaden, den der Patient erlitten hat, nicht auf den Fehler des Arztes zurückzuführen ist.

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